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Hohenschwangau im Allgäu
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Urlaub im Allgäu

Der glückliche Hundebesitzer und sein vierbeiniger Freund!

Tipps zum Verreisen mit dem Hund
Der Mensch ist auf den Hund gekommen und dies nicht erst seit heute. Mit der zunehmenden Anzahl an Hundeliebhabern wächst auch die Verantwortung, die jeder Besitzer seinem vierbeinigen Freund gegenüber zu pflegen hat. Wirklich problematisch wird es für so manche Familie jedoch erst dann, wenn die Reise- beziehungsweise Urlaubszeit begonnen hat. Statistisch betrachtet, werden in dieser Zeit die meisten Hunde ausgesetzt und ihres ehemaligen Heimes beraubt. Allein aus der Tatsache heraus, dass sich der Urlaub mit einem vierbeinigen Mitreisenden für so manchen als zu umständlich gestaltet, sind die Kapazitäten für ein Platz in der Tierpension oftmals nicht ausreichend genug.

Dabei gäbe es genug Ausweichmöglichkeiten und jeder Hundebesitzer sollte schlussendlich wissen, dass er möglichweiser eines Tages auch in den Urlaub fahren möchte. Die Unverantwortlichkeit des einen spricht jedoch nicht für alle und die meisten Hundebesitzer halten sich an das Gesetz, denn Hunde auszusetzen ist schlussendlich eine Straftat. Wer seinen Hund jedoch mit viel Liebe behandelt, wird diese auch täglich wieder zurückbekommen. Deswegen ist die Planung einer Reise mit dem vierbeinigen Freund für viele Tierfreunde eine Selbstverständlichkeit.

Was darf ich und was darf ich nicht beim Reisen mit dem Hund!

Neben der Freude am Reisen wächst die Verantwortung der Reisenden gegenüber dem Gastland sowie den Reiseveranstaltern. Werden Hunde in einem Flieger mit auf die Reise genommen, kann sich der Hundebesitzer bereits im Vorfeld bei den Reiseveranstaltern und der Fluggesellschaft Informationen geben lassen, die den Stress sowohl für das Tier als auch alle anderen Mitreisenden auf ein Minimum reduzieren. Gesetz des Falls Sie als Hundebesitzer sind mit ihrem eigenen Fahrzeug, zum Beispiel einem Camping Trainer oder dem Auto unterwegs, müssen bei der Überschreitung der Landesgrenze eines anderen Staats dessen Gesetzmäßigkeiten eingehalten werden.

Die Europäische Union hat in diesem Zusammenhang die Einreisebestimmungen für Hunde in die Mitgliedsländer festgelegt und schreibt darin die Normen fest, die es dem Hundebesitzer ermöglichen, sich frei mit seinem Hund im jeweiligen Gastland zu bewegen. Neben Wandertouren, Campingaufenthalten sowie sehr viel Strand und Natur sind die beliebtesten Reiseziele für Familien mit ihrem Hund, die sogenannten Wasserparks für Hunde.


Campingplatz
Was gibt es bei der Einreise mit einem Hund zu berücksichtigen!

Neben dem EU-Heimtierausweis sowie einer Mikrochip Kennzeichnung muss der Tierhalter bei einem Grenzübertritt in das europäische Ausland eine Tiergesundheitsbestätigung mit sich führen. Diese tierärztliche Gesundheitsbestätigung garantiert die Erstimpfung ihres Hundes durch eine gültige Tollwutimpfung, die mindestens in einem Abstand von 21 Tagen vor dem Reiseantritt erfolgt sein muss. Dieser Gesundheitspass gilt sowohl für die Einreise, muss jedoch auch bei der Durchreise eines Landes der Europäischen Union vorliegen. Neben dieser Voraussetzung darf das Tier nur in Begleitung einer Verantwortungsperson die Reise antreten beziehungsweise Outdoor Aktivitäten im jeweiligen Gastland durchführen.

Der Impfschutz der Hunde sollte dabei nicht allein auf die Tollwut begrenzt werden und Ihr Tier sollte des Weiteren Schutz vor Borreliose erhalten. Diese durch Bakterien der Gattung Borrelia hervorgerufene Infektionskrankheit ist für Menschen genauso gefährlich wie für jedes andere Säugetier.

Neben dem Schutz der einheimischen Tierwelt, ist es wichtig mögliche Infektionsherde einzudämmen und diese nicht weiter zu verbreiten. Ihr Hund sollte demnach unter ständiger Aufsicht den Urlaub bestreiten und somit neben der Tiergesundheit ebenfalls die Umwelt des Urlaubsgebietes pflegen.
© Die-Allgäuseiten.de, Markus Hannig, 2004-2020
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