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Autounfall mit Anhänger – wer zahlt?

Ob für kleine oder große Transporte, das Fahren mit einem Anhänger ist in vielen Situationen von Vorteil. Doch durch das Anhängsel am Heck des Pkws steigt auch die Unfallgefahr, besonders bei ungeübten Fahrer oder plötzlicher Sicht- und Wetterbeeinträchtigung. Kommt es in der Folge zu einem Unfall, stellt sich natürlich die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommt. Darum geht es in diesem Artikel.

Mögliche Unfallursachen beim Fahren mit Anhänger

Eine der häufigsten Gefahren besteht darin, dass der Anhänger ins Schlingern gerät. Dies kann passieren, wenn das Gewicht nicht richtig verteilt ist oder wenn die Beladung nicht ordnungsgemäß gesichert ist. Zudem wirkt sich ein angekoppelter Anhänger auch auf das Fahrverhalten des Zugfahrzeugs aus. Besonders spürbar wird dies beim Bremsen oder in Kurvenfahrten. Zu schnelles Fahren oder plötzliches Ausweichen führt ebenfalls zu einer erhöhten Unfallgefahr. Zudem sollte man bei Überholmanövern oder beim Abbiegen besonders vorsichtig sein, da der Anhänger den toten Winkel vergrößern kann.

Unfall mit Anhänger: Welche Versicherung übernimmt den Schaden?

Seit 2002 muss für einen Anhänger eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese ist losgelöst vom Zugfahrzeug. Kommt es nun zu einem Unfall greifen beide Versicherungen gleichermaßen, also einerseits die reguläre Kfz-Haftpflicht der Autoversicherung des Zugfahrzeugs und andererseits die eigens abgeschlossene Anhängerversicherung. Hierbei gilt die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung, wodurch beide Versicherungen jeweils die Hälfte des Schadens zahlen. Dies gilt auch bei einem gemieteten Anhänger.

Unfall mit dem Pferdeanhänger

Die Art des Anhängers spielt bei der Haftungsfrage keine Rolle. Dennoch kann sich die Sachlage bei einer Fahrt bzw. einem Unfall mit angehängtem Pferdeanhänger verändern. Verursacht nämlich das transportierte Pferd einen Schaden, muss der Besitzer selbst dafür aufkommen. Relevant wird dies vor allem bei einem gemieteten Pferdeanhänger. Im umgekehrten Fall muss der Anhängervermieter für Defekte und Mängel aufkommen, wenn dadurch etwa das Pferd verletzt wurde oder ein Unfall unvermeidbar war.

Mögliche Bußgelder bei Anhängerfahrten

In Deutschland können beim Fahren mit einem Anhänger verschiedene Bußgelder und Strafen verhängt werden, wenn bestimmte Vorschriften und Regelungen nicht eingehalten werden. Die Höhe der Bußgelder hängt dabei von der Art des Verstoßes ab und kann je nach Schweregrad variieren.


Wenn das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger die erlaubte Grenze überschreitet, droht eine empfindliche Geldbuße. Die zulässige Gesamtmasse, auch zulässige Gesamtgewicht genannt, ist in den Fahrzeugpapieren festgelegt und muss unbedingt beachtet werden. Verstöße gegen diese Gewichtsbeschränkung können mit einer Geldstrafe von bis zu mehreren hundert Euro geahndet werden, je nachdem wie stark das Gewicht überschritten wurde.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge mit Anhängern. In der Regel gilt auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, während auf Landstraßen und innerorts oft 60 km/h vorgeschrieben sind. Das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung kann zu Bußgeldern von bis zu 250 Euro führen, abhängig von der Geschwindigkeitsüberschreitung.
Die Ladungssicherung ist ein weiteres Thema, das in Deutschland sehr ernst genommen wird. Der Anhänger und die darauf transportierte Ladung müssen ordnungsgemäß gesichert sein, um Unfälle und Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Wenn die Ladung nicht ausreichend gesichert ist und dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird, können Bußgelder von bis zu 60 Euro verhängt werden.
Darüber hinaus müssen Anhänger über die erforderliche Beleuchtung verfügen, um für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar zu sein. Funktionieren die Beleuchtungseinrichtungen nicht ordnungsgemäß, kann dies zu einer Geldbuße von bis zu 20 Euro führen. Auch das Fehlen der vorgeschriebenen Warntafeln kann geahndet werden.

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